Eine Erneuerbare Energie-Gemeinschaft (EE-Gemeinschaft) soll die gemeinschaftliche Nutzung von Strom und Wärme aus erneuerbaren Energien über Grundstücksgrenzen hinweg und unter Nutzung des öffentlichen Stromnetzes ermöglichen. Um dies zu erreichen, können sich interessierte Menschen zu einer Gemeinschaft mit frei wählbarer Rechtsform (z.B. eG, e.V.) zusammenfinden, um gemeinsam z.B. in Photovoltaik- (PV) und Windenergieanlagen zu investieren. Es ist außerdem möglich, dass private Anlagen der Gemeinschaft zur Nutzung zur Verfügung gestellt werden. Der in den Gemeinschaftsanlagen erzeugte Strom (evtl. auch Wärme) wird vorrangig von den Mitgliedern der Gemeinschaft selbst verbraucht. Überschüsse können ins öffentliche Netz eingespeist oder gespeichert werden. Reicht die selbst erzeugte Energie nicht zur Deckung des gemeinschaftlichen Bedarfs aus, so wird Strom aus dem öffentlichen Netz bezogen.
Die Möglichkeit des Energieaustausches innerhalb der EE-Gemeinschaft ergibt sich übrigens aus der europäischen Richtlinie (EU) 2018/2001 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen.
Sie soll auch Menschen die Teilnahme an der Energiewende und eine sichere, kostengünstige Strom- und Wärmeversorgung gewährleisten, die selbst keine Möglichkeit haben, ihren eigenen erneuerbaren Strom zu erzeugen. Sei es, weil sie in Miete wohnen oder nicht über die erforderlichen finanziellen Ressourcen verfügen, um z.B. eine eigene PV-Anlage zu bauen.
Durch den Zusammenschluss möglichst vieler Menschen in EE-Gemeinschaften und durch die eigene Stromerzeugung und -nutzung, wird auch die Akzeptanz für erneuerbare Energien vor allem im eigenen Lebensumfeld erhöht.
Es gibt zwar bereits viele Energiegenossenschaften, die PV- und Windkraftanlagen mit dem Geld ihrer Mitglieder bauen. Das ist für die Mitglieder eine sichere und interessante Geldanlage und fördert die Energiewende. Allerdings kennen wir noch kein Modell, bei dem der Strom aus den gemeinsam finanzierten Anlagen auch von den Mitgliedern geteilt und selbst genutzt wird. Dazu müsste die Energiegemeinschaft gleichzeitig auch Energieversorger sein, was mit vielen Pflichten und einem hohen Verwaltungsaufwand verbunden ist.
In Österreich hingegen gibt es bereits EE-Gemeinschaften.
Dazu finden Sie hier mehr Informationen: https://energiegemeinschaften.gv.at/
Quelle: Österreichische Koordinierungsstelle für Energiegemeinschaften, https://energiegemeinschaften.gv.at/
In Deutschland werden aktuell unterschiedliche Modelle für EE-Gemeinschaften diskutiert. Das sog. Regionenmodell soll es Personen in einem Umkreis von 50 km um die geplanten bzw. bereits existierenden Anlagenstandorte ermöglichen, sich zu einer EE-Gemeinschaft zusammenzuschließen. Eine andere Variante stellt das sog. Netzebenenmodell dar. Hier sollen sich Personen zusammenschließen, die über eine bestimmte Stromnetzebene miteinander verbunden sind. In der Regel ist das die Niederspannungsebene, die sich bis zur Sammelschiene der Mittelspannung erstrecken kann. Nach diesem Modell sind z.B. EE-Gemeinschaften in Österreich und Frankreich organisiert.
Unsere Idee ist, zusammen mit den Bewohner*innen in einem oder mehreren Quartieren, in diesem Fall im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Saarlouis im Saarland, modellhaft eine EE-Gemeinschaft zu entwickeln. Im Vordergrund steht dabei das einfache Stromteilen über das öffentliche Netz und die Einbindung möglichst aller Bewohner*innen, auch derjenigen, die sich keine eigene PV-Anlage leisten können. Wünschenswert ist auch die Beteiligung kleiner Unternehmen, öffentlicher Einrichtungen und Verwaltungen. Dadurch soll der Strom für alle günstiger werden, und die Stromversorgung langfristig auch ohne fossile Energien sichergestellt sein. Außerdem wird die Energiewende durch den gemeinschaftlichen Zubau und die Nutzung von Anlagen zur Strom- und Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien vorangebracht.